Zusammenfassung
Das Römer Statut bildet die rechtliche Grundlage für den ständigen Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in den Haag und ist im Juli 2002 in Kraft getreten (LGBl. 2002 Nr. 90). Bislang war der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) für die Beurteilung der besonders schweren Verbrechen des Völkermords, des Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechens zuständig.
An der ersten Überprüfungskonferenz des Römer Statuts des IStGH, die im Juni 2010 in Kampala (Uganda) unter liechtensteinischem Vorsitz stattfand, wurde beschlossen, den Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofs auf das Verbrechen der Aggression auszuweiten. Der Kompromisslösung in Bezug auf das Verbrechen der Aggression, die als historisches Ergebnis der Konferenz zu werten ist, gingen jahrelange Verhandlungen im Rahmen der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe zur Definition des Aggressionsverbrechens voraus. Gemäss dieses Kompromisses kann die Führungsriege eines Staates für das Auslösen von bewaffneter Gewalt gegen die Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates vor dem IStGH zur Verantwortung gezogen werden, sofern die Gewaltanwendung die Charta der Vereinten Nationen eindeutig verletzt.
Ausserdem wurde an der Überprüfungskonferenz beschlossen, die Verwendung bestimmter Waffengattungen, deren Einsatz in internationalen Konflikten strafbar ist, auch in nicht internationalen Konflikten unter Strafe zu stellen. Für die Vertragsstaaten des IStGH entstand dadurch die Verpflichtung, die Änderungen des Römer Statuts betreffend das Verbrechen der Aggression (Art. 8 bis, Art. 15 bis, Art. 15 ter des Statuts) sowie betreffend die verbotenen Waffengattungen (Art. 8 des Statuts) umzusetzen.
Mit Beschluss vom 18. August 2010 entschied die Regierung, diese Änderungen des Römer Statuts baldmöglichst zu ratifizieren, da eine frühzeitige Ratifikation durch Liechtenstein nicht nur symbolische Bedeutung, sondern auch eine wichtige Signalwirkung für das Verständnis und die Akzeptanz des in Kampala beschlossenen Kompromisses hat.
Gleichzeitig wird die Kompromisslösung mit jeder Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts bestätigt und andere Staaten werden zur Ratifikation animiert. Für die Aktivierung der Gerichtsbarkeit des IStGH zum Verbrechen der Aggression sind insgesamt 30 Ratifikationen notwendig. Aufgrund der liechtensteinischen Führungsrolle an der Überprüfungskonferenz sowie während den Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression setzt eine rasche Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts das liechtensteinische Engagement im Bereich des Völkerrechts und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf internationaler Ebene fort.
Die innerstaatliche Umsetzung der Änderungen des Römer Statuts bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die in einem separaten Bericht und Antrag dem Landtag unterbreitet wird. Dabei handelt es sich einerseits um eine allenfalls notwendige Anpassung des Gesetzes betreffend die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen Internationalen Gerichten (ZIGG). Diese Anpassung nach der Ratifikation der Statuts-Änderungen betreffend das Verbrechen der Aggression vorgenommen werden, da die Kooperationspflicht mit dem IStGH zum Verbrechen der Aggression frühestens 2017 aktiviert wird. Andererseits geht es um die Frage der Anpassung des Strafgesetzbuches (StGB) in Bezug auf das Verbrechen der Aggression sowie auf die Ausweitung des Verbots bestimmter Waffengattungen des ICC-Statuts. Diese Fragen werden im Zusammenhang mit der geplanten und bereits in Koordination mit den österreichischen Behörden vorzunehmenden Anpassung des Strafgesetzbuches zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter geklärt.
Es entstehen weder räumliche, organisatorische, personelle noch direkte finanzielle Auswirkungen.
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