Ratification Bill Germany (2012)

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

A. Problem und Ziel

Die auf der Überprüfungskonferenz in Kampala von den Vertragsstaaten des Römischen Statuts angenommenen Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. 2000 II S. 1393, 1394) schließen mit der Normierung des Aggressionstat – bestandes eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit. Durch die Änderung des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe e des Römischen Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen wird außerdem der Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse, der bereits im Fall ihrer Verwendung in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch auch im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt unter Strafe gestellt.

B. Lösung

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation der am 10. und 11. Juni 2010 verabschiedeten Änderungen des Römischen Statuts

C. Alternativen

Keine.

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